Der Anschlag in Halle ist ein Angriff auf uns alle!
10. Oktober 2019Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
25. November 2019Pressemitteilung Köln, 20. November 2019
Internationaler Tag der Kinderrechte am 20.11.2019
(Düsseldorf/Köln) Es ist das Recht jedes Kindes in einer friedlichen Welt aufzuwachsen und zu leben. Jedoch werden weltweit nicht nur die Rechte vieler Menschen, sondern auch die Rechte vieler Kinder missachtet und verletzt. Im vergangenen Jahr waren laut der polizeilichen Kriminalstatistik (BKA) 14.606 Kinder von sexueller Gewalt betroffen – pro Tag sind das im Schnitt 40 Kinder. 136 Kinder sind an den Folgen ihrer Misshandlungen zu Tode gekommen. Fast 80 Prozent von ihnen waren zum Zeitpunkt des Todes jünger als sechs Jahre. Diese erschütternden Zahlen verdeutlichen, dass insbesondere der Kinderschutz noch einer der größten sozialen Baustellen in unserer Gesellschaft ist. Die elementaren und unveräußerlichen Rechte von Kindern müssen unabhängig von der Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Ethnie und Religion geschützt und beachtet werden.
Besonders beschämend ist es aber, dass in einem Land, dass sich selbst als „demokratisch“ und „fortschrittlich“ bezeichnet, Kleinkinder, Kinder und Heranwachsende in großer Zahl sogar für eine zumal unbestimmte Zeit in Gefängnissen leben müssen.
In der Türkei sind Tausende von Frauen mit ihren Babys oder Kleinkindern in Haft und leben nun schon seit Wochen, oft Monaten hinter Gefängnismauern und -gittern. Hinzu kommt, dass auch die vorgebrachten Beschuldigungen nichts anderes sind als Pauschal- und Vorverurteilungen. Aber vor allem geschieht hier Menschenverachtendes, ein nicht wieder gutzumachendes Unrecht.
Nähere Informationen in der aktuellen Pressemitteilung von Human Rights Defenders e.V.
Die Rechte von Kindern zu schützen und ihnen eine Welt voller Frieden, Liebe, Zusammenhalt und Freude zu gewährleisten, liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen in dieser Gesellschaft. Ein kollektives Ziel, welches nur durch kollektive Handlung und Zusammenarbeit erreicht werden kann. Somit müssen die angeborenen Rechte jedes Kindes wie, das Recht auf Leben, Bildung, Gesundheit, Schutz vor psychischer und physischer Gewalt und das Recht auf körperliche Unversehrtheit beachtet werden. Sie müssen als eigenständige Persönlichkeiten wahr- und ernstgenommen werden.
Um auf diese universellen Rechte von Kindern aufmerksam zu machen, haben die Vereinten Nationen im Jahre 1989 das „Internationale Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ verabschiedet (auch bekannt als: UN-Kinderrechtskonvention) und den 20. November als Internationalen Weltkindertag festgelegt. Dabei dient die UN-Kinderrechtskonvention dem Kinderrecht dem Kindeswohl. Die 54 Artikel der Konvention legen Standards zum Schutz vor Missbrauch und Gewalt fest und erinnern daran, dass auch Kinder und Jugendliche Träger elementarer Menschenrechte sind, denn Kinder sind auch Menschen.
Anlässlich des Internationalen Weltkindertages ruft der Verband engagierter Zivilgesellschaft alle Mitgliedsvereine dazu auf mit Veranstaltung und Aktionen auf das elementare Recht des Kindes aufmerksam zu machen und diesen ganz besonderen Tag gemeinsam mit den Kindern zu feiern.