Pressearbeit für Vereine
18. Oktober 2021Internationaler Tag der Kinderrechte
4. November 2021
In diesen 4 Schritten sichern Sie Ihrem Verein Einnahmen aus Bußgeldern |
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1. Stellen Sie den AntragDamit Ihr Verein vom Gericht berücksichtigt wird, muss Ihr Verein in die Liste der zuweisungsberechtigten Bußgeldempfänger aufgenommen werden. Das geschieht auf Antrag. Das entsprechende Formular bekommen Sie beim Amtsgericht am Sitz Ihres Vereins. 2. Werben Sie für Ihren VereinDer Richter ist in seiner Entscheidung, welchem Verein er die Bußgelder und Geldstrafen, die er verhängt, zukommen lässt, frei. Die Entscheidung, ob Ihr Verein oder eine andere Organisation einen Teil der Bußgelder bekommt, hängt davon ab, ob der Richter Ihren Verein kennt und von seiner Arbeit und der Mittelverwendung überzeugt ist. Deshalb ist es immer von Vorteil, wenn Sie Ihre Organisation kurz persönlich bei den Richtern vorstellen, die in Straf- und Bußgeldsachen an Ihrem Amtsgericht entscheiden. Gehen Sie aber nicht einfach hin, sondern vereinbaren Sie einen Termin über die Geschäftsstelle des Gerichts. 3. Machen Sie den Richtern die Entscheidung für Ihren Verein so leicht wie möglichDie Unterlagen über die „zuweisungsberechtigten Bußgeldempfänger“ werden in den Geschäftsstellen der Gerichte aufbewahrt. Der Richter hat in der Verhandlung hierauf keinen Zugriff. Und im Gerichtssaal muss es schnell gehen. Daher haben die Richter in der Regel eine abgekürzte Liste, in der oft die Adressaufkleber der zur Auswahl stehenden Organisationen kleben. Hier lohnt es sich, einen echten „Eyecatcher“ zu gestalten, dann hat Ihre Organisation gute Chancen, auch im Eifer des Gefechts Beachtung zu finden. Ein Smiley, eine Sonne, ein Bild, das in Bezug zu Ihrem Verein steht und dem Richter gleich ins Auge springt, ist immer hilfreich. 4. Etablieren Sie sich als zuverlässiger Partner für das GerichtWenn Sie Bußgelder erhalten, ist es wichtig, dass Sie mit dem Gericht professionell zusammenarbeiten. Ihr Verein, und damit Sie als Schatzmeister oder als Schatzmeisterin, sind verpflichtet, die Zahlungseingänge zu überwachen. Das heißt:
Achtung! Wichtig ist, dass Sie diesen Pflichten ohne Aufforderung pünktlich nachkommen. Dann sind Sie bei Gericht ein gern gesehener Partner. Sind Sie hier nachlässig, riskieren Sie, dass Ihr Verein bei Bußgeldzuwendungen zukünftig nicht mehr berücksichtigt wird. Mein Tipp: Eine Zuwendungsbestätigung dürfen Sie natürlich nicht ausstellen. Besteht der Bußgeldzahler auf einer Quittung, sollten Sie auf dieser den folgenden Vermerk vornehmen: „Die Zuwendung wurde aufgrund einer Auflage/Geldbuße geleistet und ist steuerlich nicht abzugsfähig.“ Mit einer solchen Formulierung sind Sie und Ihr Verein auf der sicheren Seite. Checkliste: So profitiert Ihr Verein von Bußgeldern und Geldstrafen
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