Newsletter Öffentlichkeitskampagne VEZ – April 2021
30. April 2021Sprechstunde für die Vorstände
23. Mai 2021Ein sicheres Impressum für Ihren Verein
Bei all der gestalterischen Freiheit Ihrer Vereins-Webseite ist das Impressum vom Telemediengesetz klar geregelt und damit schnell und einfach integriert. Auf geht’s.
Eine Vereins-Webseite betreiben Sie nicht für private Zwecke, sondern um für Ihren Verein zu werben und neue Mitglieder zu gewinnen. Da sie also von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, verlangen das Telemediengesetz (TMG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV), dass Sie sich und Ihre Mitstreiter zu erkennen geben und damit ansprechbar sind. Dafür ist das Impressum vorgesehen.
Das Impressum sollte für Ihren Nutzer auf Anhieb zu erkennen und zu finden sein. Nennen Sie es beim Namen: Impressum. Alternativ bietet sich noch das Wortungetüm „Anbieterkennzeichnung“ an. Sorgen Sie dafür, dass der Besucher Ihrer Seite das Impressum am besten mit einem Klick erreichen und runterladen kann, ohne vorher ein spezielles Programm wie Java installieren zu müssen. Sinnvoll ist es, das Impressum in den Fuß Ihrer Seiten einzubauen oder direkt in das Hauptmenü, sofern es von jeder Seite aus erreichbar ist.
Pflichtangaben in Ihrem Impressum laut TMG
Das Impressum für Ihren Verein beinhaltet alles, was auch jede Privatperson berücksichtigen muss, sofern deren Beiträge von mehr Menschen als nur dem engsten Familien- und Freundeskreis gelesen werden können.
Sie als Webseitenbetreiber eines Vereins sind nach § 5 des TMG verpflichtet, folgende Informationen zu liefern:
Vereinsname samt Rechtsform
- Der erste Unterschied zum Impressum für Privatpersonen: Statt Ihres Namens, geben Sie den vollständigen Namen Ihres Vereins an, so wie er im Vereinsregister geführt wird.
Adresse & Kontaktangaben:
- Ein Postfach reicht nicht, verlangt werden Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Mailadresse. Der Diensteanbieter ist also verpflichtet, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss mit ihnen neben seiner Adresse der elektronischen Post (das meint die E-Mail-Anschrift) einen weiteren schnellen, unmittelbaren und effizienten Kommunikationsweg zur Verfügung zu stellen (vgl. EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 25, 40). Es ist also neben der E-Mail-Anschrift eine weitere Kommunikationsmöglichkeit anzugeben. Das Wort „unmittelbar“ erfordert, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist (EuGH NJW 2008, 3553 Rn. 29, 31).
Vorstand nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch
- Der zweite und entscheidende Unterschied: Hier müssen Sie die vollständigen Namen der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sowie ihre Funktionen aufführen.
Registergericht
Vereinsregisternummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a Umsatzsteuergesetz
- in Fällen, in denen eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorhanden ist, die Angabe dieser Nummer
Verantwortlich im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags
- Wenn Sie Ihren Verein auf Ihrer Website beschreiben, über den letzten Ausflug oder das letzte Spiel berichten, muss die dafür verantwortliche Person mit Namen und Anschrift genannt werden.
Muster
Angaben gemäß § 5 TMG
Verband engagierte Zivilgesellschaft in NRW e.V.
Stephanstraße 3
40599 Düsseldorf
Vereinsregister: VR 11045
Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf
Vertreten durch:
Vorstand nach § 26 Bürgerliches Gesetzbuch:
Vorstandsvorsitzender: Herr Genc Osman Esen
Stellvertretender Vorsitzende: Frau Hanife Tosun
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Serdar Ablak
Stellvertretender Vorsitzender: Herr Murat Yazgı
Schriftführerin: Frau Azize Göz
Kassenwart: Herr Yusuf Ordueri
Vorstandsmitglied: Herr Serdar Doğan
Vorstandsmitglied: Herr Erkan Köktaş
Kontakt
Tel. +49 (0)221 – 64794358
E-Mail: info@vez-nrw.de
Postadresse
Büro Köln:
Arnsberger Str. 11
51065 Köln
V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV:
Erkan Köktas